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Der Termin der Fastnacht, also des Fasentdienstag, hängt vom Termin des Aschermittwoch und damit zwingend vom Ostertermin ab.

Im Konzil von Nizäa 325 n. Chr. wurde festgelegt, daß der Ostersonntag auf den ersten Sonntag nach dem Frühlingsmond fällt.

Der Ostersonntag kann daher zwischen dem 22. März und dem 25. April variieren.

Vor Ostern setzt die katholische Kirche eine 40-tätige Fastenzeit als Erinnerung an die 40-tätige Fastenzeit Jesu Christi in der Wüste.

Das Fest vor der Fastenzeit, also die Nacht vor dem Fasten, entwickelte sich im Laufe der Jahrhunderte zu dem, was wir heute als Fastnacht oder Fasnet kennen.

Der Aschermittwoch ist also eigentlich 40 Tage vor Ostern.

Allerdings nahm die Synode von Benevent 1091 die Sonntage als Gedächtnistage der Auferstehung Christi – sozusagen als kleine Osterfeste – aus der Fastenzeit aus.

Damit verlängerte sich die Fastenzeit auf 47 Tage (bzw. eventuell 48 Tage in Schaltjahren).

Für den Fasnetsdienstag, der 47 Tage vor dem Ostersonntag gefeiert wird, ist somit der 3. Februar der früheste und der 9. März der späteste denkbare Termin.

Ursprünglich begann die Fastenzeit nach dem Sonntag Invocavit. In manchen Gegenden der Schweiz feiert man noch heute zu diesem Termin Fastnacht, die „alte Fastnacht“.

Bei uns jedoch beginnt die Fastenzeit am Mittwoch nach dem Sonntag Estomihi, dem jetzigen Aschermittwoch.

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